Möchten Sie selbst Beteiligung anregen?

Wer kann Beteiligung anregen?

Alle Bürger:innen des Bezirks sind dazu berechtigt, eine informelle Beteiligung zu einem bezirklichen Vorhaben anzuregen, wenn bei diesem bislang keine Beteiligung vorgesehen ist. Darüber hinaus können bei einem Vorhaben, bei dem eine formelle oder informelle Beteiligung beabsichtigt ist oder bereits stattgefunden hat, zusätzliche Stufen der Beteiligung angeregt werden.
Mit Bürger:innen sind alle Personen gemeint, die in Steglitz-Zehlendorf wohnen und / oder arbeiten. Auch Kinder und Jugendliche sind, gegebenenfalls über Vertreter:innen, zur Anregung von Beteiligung berechtigt. Ebenso haben Vertreter:innen von Vereinen und Initiativen und sonstige Akteur:innen aus der Einwohnerschaft sowie in politischen Gremien gewählte Personen das Recht, die Beteiligung der Bürger:innen an einem Vorhaben anzuregen.

Wie kann ich Beteiligung anregen?

Die Anregung kann formlos beim zuständigen Fachamt oder über den Raum für Beteiligung erfolgen. Der Raum für Beteiligung informiert Sie über bereits laufende Anregungsanträge, da für jedes Vorhaben nur ein Beteiligungsantrag eingereicht werden kann. Sollte bislang kein solcher Antrag gestellt worden sein, können Sie das untenstehende Formblatt herunterladen, ausfüllen und unterschreiben und dann per Mail an die Adresse kontakt@sz-beteiligt.de senden. Gerne unterstützt Sie das Team des Raums für Beteiligung beim Ausfüllen des Formblattes. Kommen Sie dazu einfach in die offenen Sprechstunden (siehe rechts) oder machen Sie einen Termin aus. Nach Eingang des Formblattes prüft die verantwortliche Stelle in der Verwaltung bzw. das Fachamt die Anregung von Beteiligung.

Was passiert, wenn Anregung stattgegeben wird?

Bei einem positiven Bescheid wird in der Vorhabenliste die nun vorhandene Möglichkeit der Beteiligung eingetragen. Daraufhin wird ein Beteiligungskonzept entwickelt bzw. ein bestehendes Beteiligungskonzept überarbeitet.

Was passiert, wenn Anregung abgelehnt wird?

Ein negativer Bescheid muss schriftlich von der bearbeitenden Stelle begründet werden. Die Begründung wird der anregenden Person / Stelle persönlich zugestellt und veröffentlicht.

Nach einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, die Anregung von Beteiligung über einen weiteren Beteiligungsantrag überprüfen zu lassen.

Die Entscheidung über den Antrag liegt nun bei der zuständigen Stadträtin oder dem zuständigen Stadtrat. Sollte der Antrag auf Beteiligung abermals abgelehnt werden, ist dies erneut schriftlich zu begründen.

Wie kann ich ein neues Vorhaben anregen?

Es gibt ein Vorhaben bzw. Bauprojekt (beispielsweise die Instandsetzung eines öffentlichen Sportplatzes), das bisher kein beschlossenes Vorhaben des Bezirkes ist, welches Sie aber dennoch als wichtig erachten? Dann können Sie der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen Vorhabenvorschlag vorlegen, falls dieses Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung liegt. Sie können bei der BVV einen Einwohnerantrag einreichen, um dieses Vorhaben anzuregen. Mehr Informationen und den Leitfaden finden sie hier. Auf Seite 3 des Leitfadens gibt es ein Beispiel für einen Einwohnerantrag sowie weitere Informationen zum Ablauf. Der Raum für Beteiligung erarbeitet aktuell ebenfalls ein Vorgehen zur Anregung von Vorhaben, sodass Sie zukünftig auch auf diesem Wege Vorhaben anregen können. Sobald dieses Vorgehen abgestimmt ist, werden Sie auf dieser Seite darüber informiert.
Nach Eingang des Vorhabenvorschlages, berät der BVV darüber und stellt ein Ersuchen an das Bezirksamt, das Vorhaben durchzuführen. Das Bezirksamt entscheidet daraufhin, ob ein Vorhaben und eine den Leitlinien gemäße Beteiligung realisiert werden kann. Bei dieser Entscheidung muss selbstverständlich die finanzielle, personelle und zeitliche Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Die Entscheidung des Bezirksamts wird den Bürger:innen schriftlich mitgeteilt und veröffentlicht.

Formblätter

  • Formblatt: Antrag auf Beteiligung (Fachamt)

    PDF-Dokument (106.0 kB)