Vorträge 2018

Wahlauschluss von Menschen mit Behinderungen

Der Vortrag Wahlausschluss wurde
im Ausschuss Pflege, Soziales und Senioren gehalten.
Nach dem Bundeswahlgesetz (§ 13) ist vom Wahlrecht
unter anderem derjenige ausgeschlossen, “für den zur
Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer
bestellt ist”.
Von dem Ausschluss sind in Deutschland an die 81.000
Menschen betroffen.
Der Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen ist eine
Diskriminierung (auch im Berliner Landeswahlgesetz) im Sinne einer
nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung.
Die Gesetzeslage stellt damit einen Verstoß gegen die Verpflichtung
des Landes zur Einhaltung der Rechte aus der
UN- Behindertenrechtskonvention dar.

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  • 06.12.2018 Vortrag Wahlen Ausschluss Pflege, Soziales und Senioren

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