Trinkwasserverordnung und Legionellen

Tropfender Wasserhahn

In Deutschland ist die Legionellose die bedeutendste Krankheit, die durch Wasser übertragen werden kann. Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren. Sie können im Trinkwasser, in Klimaanlagen oder Rückkühlsystemen vorkommen. Werden Legionellen eingeatmet, können sie schwere Lungenentzündungen, die sog. Legionellose oder Legionärskrankheit, hervorrufen. Die Legionellose ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Eine Infektion mit Legionellen kann aber auch eine leicht verlaufende, grippeähnliche Erkrankung, das Pontiac Fieber, verursachen.

Nach der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) müssen auch gewerbliche Betreiber/innen und Vermieter/innen ihre Trinkwasseranlagen auf Legionellen untersuchen lassen.

Mit der zweiten Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) entfällt die Anzeigepflicht einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung beim zuständigen Gesundheitsamt.

Weitere Informationen zu den Änderungen der Trinkwasserverordnung finden Sie beim

  • Legionellenuntersuchung in öffentlichen Einrichtungen

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  • Merkblatt zum Betrieb einer Trinkwasserinstallation

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